Die Bürgerstiftung Bocholt möchte die Bocholter Gastronomen unterstützen

Die aktuelle Corona-Situation ist für die Bocholter Gastronomie eine enorme Herausforderung. Die Betriebe waren und sind vielfach auch weiterhin seit Wochen geschlossen. Erst seit Kurzem dürfen Restaurants unter hohen Auflagen wieder öffnen. Für reine Schankbetriebe ist aktuell noch keine Öffnung absehbar. Aber selbst wenn diese Öffnung wieder erlaubt werden sollte, dürften die strengen Abstands- und Hygieneregeln gerade für kleinere Schankbetriebe nur sehr schwer umsetzbar sein. Ebenso ist ein Ausweichen auf größere Außenflächen häufig nur sehr eingeschränkt möglich, beispielsweise in der Ravardistraße.

Die Bocholter Gastronomen haben in den letzten Wochen regelmäßig und öffentlich auf ihre Nöte und Sorgen aufmerksam gemacht. Hier ist bei der Bürgerstiftung Bocholt die Idee geboren, den Bocholter Gastronomen den Park des Schützenhauses für einen öffentlichen und von den Gastronomen betriebenen Biergarten zur Verfügung zu stellen. Sowohl der St. -Georgius-Schützenverein als Grundstückseigentümer als auch der für das Schützenhaus zuständige Insolvenzverwalter unterstützen diese Idee.

Auf den grosszügigen Parkflächen bestehen umfangreiche Möglichkeiten, die bei hoffentlich bald wieder erlaubter Öffnung sicherlich geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Für den Fall einer langsamen Öffnung der coronabedingten Beschränkungen für Schankbetriebe kann der Park als Ort der kontrollierten Begegnung mit entsprechender gastronomischer Ausstattung genutzt werden. 

Voraussetzung dazu ist eine entsprechende Gesetzeslage, die Freiluftgastronomie unter strengen Auflagen erlaubt. Wir glauben, dass dies eher erfolgen wird oder eine Umsetzung deutlich leichter umzusetzen ist, als die Öffnung der reinen Gaststätten in geschlossenen Räumen, da dort die Mindestabstände sehr schwer einzuhalten wären. 

Unter Wahrung aller vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen könnten auf der großen Fläche des Parks einzelne Tische angeboten werden, die dementsprechend bewirtschaftet werden können. Ob dieses Angebot mit Bedienung oder über eine kontaktlose SB-Ausgabe erfolgt, wäre entsprechend der dann geltenden Vorschriften abzuklären. Denkbar ist hierzu eine Ergänzung mit festen Hütten, Verkaufsständen oder auch Foodtrucks. Bei Integration einer kleinen Bühne wären zusätzlich musikalische Auftritte oder anderweitige Darbietungen möglich.

Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG und ihr Geschäftsführer Ludger Dieckhues stehen dabei als Unterstützer und für die Organisation der Rahmenbedingungen grundsätzlich zur Verfügung.

Die Bürgerstiftung Bocholt sieht einen solchen Biergarten als ein zusätzliches Angebot für die Bocholter Gastronomie, die möglicherweise nicht oder nur sehr begrenzt über entsprechende Außenflächen verfügt. Es soll kein konkurrierendes, sondern ein ergänzendes Angebot für fehlende Außengastronomieflächen sein. Der Biergarten kann grundsätzlich völlig eigenständig und gemeinsam von allen interessierten Gastronomen betrieben werden und diese sollen auch die entsprechenden wirtschaftlichen Erträge vereinnahmen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Idee und unser Angebot den Bocholter Gastronomen in dieser für alle besonderen Situation helfen kann und ein solcher gemeinsamer Biergarten der Bocholter Gastro-Szene im Park des Schützenhauses möglich wäre. 

Weitere Infos zur Bürgerstiftung unter www.bürgerstiftung-bocholt.de und www.facebook.com/buergerstiftungbocholt

Kontakt:
Bürgerstiftung Bocholt
Marcus Suttmeyer
Lützowstr. 5
46397 Bocholt
Telefon: 02871/2919483
Mail: vorstand@buergerstiftung-bocholt.de