Stellungnahme der Bürgerstiftung Bocholt zum Antrag der vier Fraktionen CDU, FDP, Stadtpartei und Fraktion Freie Grüne/Die Linke an den Haupt- und Finanzausschuss am 11.03.2020

Die Bürgerstiftung Bocholt freut sich, dass die vier Fraktionen von CDU, FDP, Stadtpartei und Fraktion Freie Grüne / Die Linke weiterhin Bereitschaft zeigen, eine Lösung für das Bocholter Schützenhaus voranzutreiben.

Hierzu wurde seitens dieser Fraktionen ein Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss für den 11.03.2020 formuliert, in welchem ein Arbeitskreis einberufen und eine Summe von € 20.000,- für eine belastbare Kostenschätzung aus dem Haushalt bereitgestellt werden soll. Die Bürgerstiftung Bocholt begrüßt einen gemeinsamen Arbeitskreis möglichst aller politischer Fraktionen und der Stadt Bocholt, um die verschiedenen Möglichkeiten einer Umsetzung der Schützenhauspläne zu prüfen und zu bewerten.

Bereits seit mehreren Jahren hat die Bürgerstiftung verschiedene bauliche Lösungen zur Reaktivierung des Bocholter Schützenhauses erstellt. Dabei beruhen alle Lösungen auf dem inhaltlichen Konzept einer Kombination eines Bürgerkulturhauses als Heimat für bürgerschaftliches Engagement und vieler Vereine und Institutionen mit einer großen und in Bocholt dringend benötigten Veranstaltungshalle. Die Bürgerstiftung ist der festen Überzeugung, dass genau diese Kombination der beiden Elemente ein großer Mehrwert für die Bocholter Vereine und Institutionen und gleichzeitig auch eine Stärkung des Standortes Bocholt in der Region bedeutet.

Vielen Vereinen fehlt ein zentraler Treffpunkt für Proben, Aufführungen oder andere Veranstaltungen in Bocholt. Gleichzeitig kann an dieser zentralen Stelle auch die Kommunikation und das Netzwerken untereinander ermöglicht werden.

Bocholt fehlt ebenso seit vielen Jahren ein großer, zentraler Veranstaltungssaal. Viele Veranstaltungen oder Veranstalter kommen erst gar nicht nach Bocholt, weil keine entsprechend große Räumlichkeit zur Verfügung steht. Vielfach finden dann große Konzerte, Veranstaltungen und Messen und Städten der näheren Umgebung wie Wesel oder Borken statt. Hier soll diese Lücke in Bocholt mit einem Saal und einer Kapazität von 1.000 bis 1.300 Personen endlich geschlossen werden.

Die Lage des Schützenhauses am Rande der Bocholter Innenstadt ist für einen solche Kombination von Bürgerkulturhaus und Veranstaltungshalle ideal. Es ist zentral gelegen und dennoch verkehrstechnisch gut erreichbar. Ebenso sind genügend Flächen angrenzend grundsätzlich verfügbar, um eine solche Entwicklung gänzlich anzugehen. Bereits im Jahr 2019 wurde das Gebiet des Schützenhauses durch die Bocholter Stadtverordnetenversammlung in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Innenstadt (ISEK) mit aufgenommen.

Die Bürgerstiftung Bocholt hat zwei verschiedene bauliche Lösungen ausarbeiten lassen und eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Mit einer Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung wurden die Konzepte der Bürgerstiftung bereits zweimal mit einem positiven Beschluss und einem angedachten, jährlichen Betriebskostenzuschuss für unterstützendswert befunden.

Die für die Reaktivierung erforderlichen Fördergelder zur Renovierung und dem Umbau des Schützenhauses sollten aus dem Städtebauförderprogramm generiert werden. Hierzu wäre ein Antrag der Stadt Bocholt notwendig. Aufgrund anderer aus dem gleichen Förderprogramm zu unterstützenden Projekte in Bocholt (z.B. Kubaai, Rathaus, Fildeken/Rosenberg und Innenstadt) hat die Bocholter Politik letztendlich anders priorisiert. Somit ist es nicht zu einem Antrag an das Städtebauförderprogramm gekommen und die beiden Ratsbeschlüsse waren somit aus Sicht der Fraktionen hinfällig.

Die Regierungspräsidentin, Frau Dorothee Feller, hat das Schützenhaus-Projekt in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bürgermeister Peter Nebelo, dem Stadtbaurat Daniel Zöhler und Vertretern der Bürgerstiftung als förderwürdig deklariert. Hätte die Politik über die Prioritätenliste einen Antrag für das Schützenhaus an das Städtebauförderprogramm unterstützt, hätte das Projekt große Chancen auf diese Fördermittel gehabt.

Bei den bisherigen baulichen Studien wurden in Absprache mit der Stadt Bocholt Teile der hinter dem Schützenhaus befindlichen Hindenburgstraße und des ehemaligen Güterbahnhofes überplant. Die Bürgerstiftung Bocholt wurde aus dem politischen Raum gebeten zu prüfen, ob alle in den bisherigen Konzepten enthaltenen und projektierten Räumlichkeiten auch auf dem eigentlichen Grundstück des Schützenhauses unterzubringen sind, wenn das aktuelle Gebäude abgerissen und ein Neubau auf dem freien Grundstück errichtet wird. Diese Lösung hat die Bürgerstiftung grundsätzlich mit einem positiven Ergebnis überprüfen lassen, da ein neues Gebäude etwas anders auf dem dann freien Grundstück positioniert werden könnte.

Die Bürgerstiftung Bocholt präferiert grundsätzlich den Erhalt des Schützenhauses. Wie in den beiden Machbarkeitsstudien gezeigt, kann der Bestandsbau umgestaltet und mit einer großen Veranstaltungshalle ergänzt werden. Mehrere Gutachten bescheinigen dem Schützenhaus eine erhaltenswerte Substanz und auch einen erheblichen Substanzwert. Aus unserer Sicht sollte die erste Priorität im Erhalt des Schützenhauses liegen und ein Abriss/Neubau erst bei absolutem Ausschluss dieser Bemühungen erfolgen. Grundsätzlich ist die Bürgerstiftung aber offen für alle sinnvollen und umsetzbaren Lösungsmöglichkeiten.

Allerdings sollte aus Sicht der Bürgerstiftung Bocholt vor der jetzt beantragten Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von € 20.000,- grundsätzlich vorab geklärt werden, ob überhaupt eine politische Mehrheit zur Umsetzung und somit auch zur Finanzierung des Gesamtprojektes absehbar wäre. Je nach baulichem und inhaltlichem Konzept werden dabei immer Gesamtsummen in Höhe von € Mio. 10 bis € Mio. 20 im Raum stehen. Sollte von vorne herein feststehen, dass eine solche Ausgabe durch die Stadt Bocholt oder auch als Antrag an das Städtebauförderprogramm nicht eine entsprechend hohe lösungsn auf der städtischen Prioritätenliste bekommt, spricht sich die Bürgerstiftung Bocholt klar gegen die Bereitstellung von Steuergeldern in der beantragten Höhe aus. Vor Beauftragung des Gutachtens sollte diese gemeinsame Strategie und die weitere Vorgehensweise im Arbeitskreis festgelegt werden.

Die Bürgerstiftung Bocholt steht weiter voll hinter ihrer inhaltlichen Lösung der Kombination eines Bürgerkulturhauses als Treffpunkt und Heimat für viele Vereine und das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt Bocholt und einem großen Veranstaltungssaal mit einer Kapazität von 1.000 bis 1.300 Personen. Diese Symbiose von Bürgerkulturhaus und Veranstaltungssaal an diesem Standort am Rande der Bocholter Innenstadt würde die Bedeutung Bocholts im Westmünsterland unterstreichen und ebenso die Innenstadt stärken.

Wir würden uns freuen, diese positive Entwicklung für Bocholt gemeinsam mit der Bocholter Politik, der Verwaltung, den Vereinen und Institutionen und allen Bocholterinnen und Bocholtern in Angriff zu nehmen.